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Medizinische Sporttauglichkeitsbescheinigung jetzt auch von Senioren nachzuweisen PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von der Redaktion   
Mittwoch, 26. November 2008

Die Speedskating-Kommission des DRIV hat auf ihrer Herbst-Sitzung in Nürnberg folgende Entscheidung getroffen – der offizielle Wortlaut, wie er in die WKO eingearbeitet wird, wird umgehend veröffentlicht, wenn die WKO umgeschrieben worden ist:

 

Sportler, die mit einer Lizenz in Deutschland an lizenzierten Speedskating-Veranstaltungen und Meisterschaften (Landes-, Nationale Meisterschaften) teilnehmen, müssen folgende sportmedizinische Tauglichkeitszeugnisse vorlegen:

  • Gesundheitspass bei Schülern, Jugendlichen und Junioren unverändert wie gehabt
  • medizinisches Sporttauglichkeitszeugnis bei Eintritt in die Hauptklasse (Dieses Zeugnis musste bislang nicht mehr erneuert werden. Das ist ab sofort nicht mehr der Fall)
  • medizinisches Sporttauglichkeitszeugnis ab Zugehörigkeit zu den Altersklassen AK40, AK45, AK50, AK55 (Für jeden Fünf-Jahres-Abschnitts muss das Zeugnis neu vorgelegt werden)
  • medizinisches Sporttauglichkeitszeugnis ab Eintritt in die AK60 im Zwei-Jahres-Rhythmus (AK60, AK62, AK64 ff.)

Diese Bestimmung der Wettkampfordnung wird ab 1. Januar 2009 gültig. Für NRW bedeutet das, dass schon bei der Zulassung zur Hallen-Landesmeisterschaft am 14. Februar 2009 eine entsprechende Überprüfung erfolgt.

Der Änderungsantrag wurde in der SK-DRIV-Sitzung einstimmig angenommen. Kostenüberlegungen waren gegenüber der Gesundheitsvorsorge absolut zweitrangig. Auf Sportler, die keine Lizenz haben, hat der DRIV keinen Zugriff. Allerdings können sie ja auch nicht an Meisterschaften teilnehmen und werden bei lizenzierten Rennen auch nicht in die Wertung der Lizenzskater aufgenommen.

Letzte Aktualisierung ( Montag, 8. Dezember 2008 )