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Anleitung zum Lizensierungsverfahren für Vereinsvertreter
Nur ein Vertreter eines Vereins des RIV NRW kann Lizenzen für die Sportler seines Vereins beantragen.
Dazu muss er von jedem Sportler, der eine Lizenz möchte, ein
sportärztliches Attest und eine unterzeichnete "Einverständniserklärung_Sportler.doc"
(Download unten) bekommen.
Das sportärztliche Attest muss nur eine Bestätigung eines Arztes
enthalten, dass es für den Sportler aus medizinischer Sicht keine
Bedenken gibt eine Ausdauersportart zu betreiben. Dieses Attest wird
für Sportler, die jünger als 18 Jahre sind, jährlich benötigt. Es ist
die Pflicht des Vereins sicherzustellen, dass diese Atteste lückenlos
spätestens alle 12 Monate vorliegen. Für alle volljährigen Sportler
wird das Attest einmalig für einen Lizenzneuantrag benötigt. Die
sportärztlichen Atteste der Sportler werden vom Verein aufbewart, und
werden nur auf gesonderte Anfrage an den Landes- oder Bundesverband
verschickt.
Die Einverständniserklärung zum Datenschutz muss in Papierform vom
Sportler unterzeichnet werden. Damit bezieht er Stellung zum Umgang mit
seinen Daten in der Lizenzdatenbank des Bundesverbandes (DRIV). Auch
die Einverständniserklärung des Sportlers wird vom Verein aufbewart,
und nur auf gesonderte Anfrage an den Landes- oder Bundesverband
verschickt.
Für jeden Sportler müssen diese beiden Dokumente dem Vereinsvertreter
vorliegen, bevor er einen Lizenzneuantrag an den Landesverband (RIV
NRW) stellt. Auch müssen diese Dokomente dem Verein vorliegen, wenn ein
Sportler, der bereits eine Lizenz besitzt, zu dem Verein wechselt!
Der Lizenzneuantrag erfolgt als eMail an die Passstelle des RIV NRW. Es
ist nicht möglich den Antrag direkt an die Passstelle des DRIV zu
schicken!
Die eMail zum Lizeneneuantrag muss den folgenden Aufbau haben:
-
Inhalt der Betreffzeile: Sporlerlizenzantrag
//. Sollten für
mehrere Sportler gleichzeitig ein Antrag gestellt werden,ist das kein
Problem. Nur dann sollte der erste Sportlername aufgeführt, und drei
Punkte angehängt werden.
Beispiel: "Sportlerlizenzantrag Skate-Night-Paderborn e.V./17.05.04/Rudi Raabe ..."
-
Inhalt der eMail:
Beispiel:
Hallo!
Hiermit beantrage ich eine Sportlerlizenz für die folgenden Sportler:
Rudi Raabe und
Hilde Herb.
MfG
Daniel Wetter
Skate Night Paderborn e.V.
1. Vorsitzende: Dr. L. Riepe
- Dateianhang der Mail: Ausgefüllte "Erfassung_Sportler.xls" (Download unten)
Wichtig! Es muss genau diese Datei verwendet werden. Keine andere oder
ähnliche Datei wird akzeptiert! Die Datei kann mehrere Sportler
enthalten.
- Dateianhang der Mail: "Erfassung_Verein.xls" (Download unten)
Wichtig! Diese Datei muss nur beim ersten Antrag durch einen Verein
mitgeschickt werden. Sie dient der einmaligen Registrierung des Vereins
bei der Passstelle des Bundesverbands (DRIV).
Nur
wenn die eMail des Antrags den oben beschriebenen Aufbau hat, kann der
Antrag schnell bearbeitet werden. Jeder Antrag hat eine
Bearbeitungszeit von 4 Wochen. Daher ist es zwingend erforderlich den
Antrag rechtzeitig vor einem Wettkampf zu stellen, der nur für
lizenzierte Sportler geöffnet ist.
Jeder Verein, der bei der Passstelle des DRIV registriert ist, erhält
auf postalischem Weg die Zugangsdaten zur DRIV-Datenbank (Link unten).
Nach der erfolgreichen Bearbeitung des Lizenzantrags sind die Sportler
in dieser Datenbank eingetragen. Der Eintrag in dieser Datenbank, und
NUR dieser Eintrag, ist die Lizenz des Sportlers. Das bedeutet, nur
wenn ein Sportler in dieser Datenbank als nicht gesperrter Sportler
aufgeführt ist, hat er eine gültige Lizenz. Zur Anmeldung an Wettkämpfe
wird der Name des Sportlers und seine Lizenznummer benötigt. Die
Lizenznummer ist der Datenbank zu entnehmen. Jeder lizenzierte Sportler
erhält im laufe des Jahres eine ID-Card. Diese ID-Card enthält die
Lizenznummer, und dient als Gedächtnisstütze. Diese Karte ist NICHT die
Lizenz, und ersetzt nicht den Eintrag in der Datenbank.
Der Verein, in dem der Sportler Mitglied ist, hat die Möglichkeit die
Lizenz für diesen Sportler zu entziehen. Dazu muss eine formlose
Begründung an die Passstelle des RIV NRW geschrieben werden. Der
Vorgang wird individuell bearbeitet. Mögliche Gründe für einen
Lizenzentzug sind zum Beispiel der Austritt aus dem Verein, die
freiwillige Rückgabe der Lizenz durch den Sportler oder nicht gezahlte
Vereinsbeiträge.
Nach Antragsstellung ist es Aufgabe des Vereins selbst zu Überprüfen,
ob innerhalb der folgenden 4 Wochen die Sportler in der DRIV-Datenbank
eingetragen werden. Sollte innerhalb dieser 4 Wochen kein Eintrag
erfolgt sein, sollte sich der Vereinsvertreter an die Passstelle des
RIV NRW wenden.
Email Passstelle des RIV NRW:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie es sehen können
DRIV-Datenbank:
http://www.bwic.de/skaterdb
Downloads:
Einwilligungserklärung Sportler
Erfassung Sportler
Erfassung Verein
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