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News – WSC - YSC – RIV-NRW

Lizensierung 2005

| Johannes Gerhards | News
1. Gemäß WKO Strasse Pkt. 5.2 sind folgende Schiedsrichter zu stellen:

- Für Class A Events (laut Ranglistensystem):
2 Schiedsrichter internationales/europäisches Reglement (SIR/SER) und 3 Schiedsrichter
national Strasse (SNS)

- Für Class B Events (laut Ranglistensystem):
2 SNS und 2 Schiedsrichter Landesverband Strasse (SLS) - Für Class C Events (laut Ranglistensystem):
3 SLS.

Der Landesverband muss also über mindestens 3 Schiedsrichter Strasse (SLS) verfügen, wenn in seinem LRV lizenzierte Rennen ausgerichtet werden sollen. Ein Nachweis über die Ausbildung der Schiedsrichter ist zu erbringen

2. Für die Grundlizenzierung ist der LRV zuständig
Der DRIV wird nur noch einen Antrag bearbeiten, wenn der LRV vorher gewissenhaft die Einhaltung der DRIV-Regelwerke geprüft hat und dies in einem Abnahmebericht
bestätigt. Um die Kommunikation zwischen DRIV und LRV zu ermöglichen ist hierfür vom LRV ein Verantwortlicher für Lizenzierung zu benennen.

3. Im Vorfeld einer Veranstaltung liegt die Verantwortung beim Rennleiter
Dieser stellt die Einhaltung der DRIV-Regelwerke sowie Kommunikation zwischen dem Veranstalter, dem LRV und dem DRIV sicher. Der LRV hat einen Landesrennleiter namentlich zu bennen und die Ausbildung nachzuweisen.

4. DRIV-Terminplanung
Für die DRIV-Terminplanung sind dem DRIV vorab alle Veranstaltungen (bis 1 Woche vor den Ressortsitzungen) zu melden. Es ist ausreichend, wenn der termin, der Veranstalter, der Ort und die Art der Veranstaltung gemeldet wird.

Das eigentliche Lizenzierungsverfahren beginnt unmittelbar nach der Ressortsitzung am 2.10. Aufgrund der in dieser Sitzung beschlossenen Richtlinien werde ich dann die LRV`s anschreiben und die Formulare
mitsenden.


Soweit der Original Text. Das heisst also, dass alle Veranstaltungen, für die eine Lizensierung beantragt werden soll, mir bis zum 28. September vorliegen müssen. (siehe oben: Termin, Ort Veranstalter, Wettkampfart). Das ist wichtig für die DRIV-weite Terminplanung. (Es gibt allerdings keine Gewähr, dass nicht plötzlich auf einen Landestermin doch noch ein Bundestermin gelegt wird wie gerade Rheine/GBC Finale...) Das eigentliche Lizensierungsverfahren wird nach den neuen Regeln erfolgen, die Anfang Oktober beschlossen werden. Es ist aber unabdingbar, bei Beantragung einer Lizensierung mindestens einen Schiedsrichter namentlich zu benennen, der als Rennleiter sich dann sein Team zusammen stellen kann. Für Class B und A Rennen haben wir noch keine Schiris im Landesverband. Die Veranstalter solcher Rennen müssen sich in den
anderen Bundesländern umsehen, da kann ich gerne behilflich sein. Die Kosten für die Wettkampfrichter (außer bei DM) werden vom Veranstalter übernommen. Dazu soll bei der JHV eine landesweite Gebührenordnung als Orientierungshilfe erarbeitet werden.

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