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	<title>Antidopingerklärungen &#8211; inlinespeedskaten.info &#8211; News, WSC, YSC, RIV-NRW</title>
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	<title>Antidopingerklärungen &#8211; inlinespeedskaten.info &#8211; News, WSC, YSC, RIV-NRW</title>
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	<item>
		<title>Neue Antidoping-Ordnung des DRIV</title>
		<link>https://www.inlinespeedskaten.info/2014/12/17/neue-antidoping-ordnung-des-driv/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Henning Roos (Landesfachwart)]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 17 Dec 2014 01:51:37 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Antidopingerklärungen]]></category>
		<category><![CDATA[Schiedsrichter]]></category>
		<category><![CDATA[Verband (DRIV)]]></category>
		<category><![CDATA[Verband (RIVNRW)]]></category>
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					<description><![CDATA[Ab dem 01.01.2015 gilt die neue DRIV-Anti-Doping-Ordnung (DRIV-ADO). Das hat zur Folge, dass alle Lizenzinhaber (Sportler, Trainer, Schiedsrichter) eine neue Schiedserklärung abgeben müssen. Folgendes ist dabei zu beachten: die neue Vereinbarung muss von allen Inhabern eines Sportpasses ausgefüllt und unterschrieben werden die neue Schiedsvereinbarung findet ihr im Downloadbereich, ebenso die neue DRIV-ADO die Sportlerinnen und [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Ab dem 01.01.2015 gilt die neue DRIV-Anti-Doping-Ordnung (DRIV-ADO).</p>
<p style="text-align: justify;">Das hat zur Folge, dass <strong>alle</strong> Lizenzinhaber (Sportler, Trainer, Schiedsrichter) eine neue Schiedserklärung abgeben müssen. Folgendes ist dabei zu beachten:</p>
<ul style="text-align: justify;">
<li>die neue Vereinbarung <strong>muss</strong> von allen Inhabern eines Sportpasses ausgefüllt und unterschrieben werden</li>
<li>die neue Schiedsvereinbarung findet ihr im <strong><a href="index.php?option=com_k2&amp;view=item&amp;layout=item&amp;id=2451&amp;Itemid=548">Downloadbereich</a></strong>, ebenso die neue DRIV-ADO</li>
<li>die Sportlerinnen und Sportler, sowie alle anderen Lizenzinhaber (Schiedsrichter und Trainer) müssen die Schiedsvereinbarung mit <strong>Original</strong>-Unterschrift versehen und an den Landesfachwart senden. Eine Kopie bzw. eine eingescannte Erklärung ist diesmal <strong>nicht</strong> ausreichend.</li>
<li>Die <strong>Original-Schiedsvereinbarungen</strong> sind gesammelt vom Landesfachwart an die Geschäftsstelle des DRIV zu schicken</li>
<li>Die DRIV-Geschäftsstelle macht Stichprobenprüfungen und legt die Originale ab.</li>
</ul>
<p style="text-align: justify;">Bei Neubeantragung einer Lizenz ändert sich nichts, hier müssen die Schiedsvereinbarung <strong>und</strong> die Athletenerklärung abgegeben werden.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Wichtig:</strong><br /><strong>Sollte die Schiedsvereinbarung nicht vorliegen, ist die Teilnahme an allen Veranstaltungen des DRIV und seiner Unterorganisationen nicht möglich</strong>
</p>
<p style="text-align: justify;">Zusätzlich wird u.a. auch vom für den Sport zuständigen Ministerium des Innern (BMI) die Vorlage dieser Bescheinigungen eingefordert, da von dort die Zuschüsse an die Sportverbände gezahlt werden.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Ich biete euch an, mir die Schiedsvereinbarungen Vereinsweise zuzuschicken (spart auch Porto) oder sie mir gesammelt am 17.01.2015 zur Mitgliederversammlung mitzubringen.</strong>
</p>
<p style="text-align: justify;">Beachtet auch bitte die ergänzenden Hinweise des DRIV zu den Schiedsvereinbarungen:</p>
<p><span id="more-2631"></span></p>
<ul style="text-align: justify;">
<li>Die Erklärung muss von allen Sportlern, Trainern, Schiedsrichtern unterschrieben werden, die an Wettbewerben, Meisterschaften und Trainingsmaßnahmen teilnehmen, die vom Spitzenverband (hier also DRIV) organisiert werden.</li>
<li>Die Erklärung unterscheidet sich ganz wesentlich von der Version 2011. Bisher hatten wir als erste Rechtsinstanz unsere DRIV-Anti-Doping-Kommission. Nach Übertragung des Ergebnismanagements an die NADA ist die erste Instanz nun das Deutsche Sportschiedsgericht (DIS) mit Einspruchsmöglichkeit beim CAS. Deshalb muss neu unterschrieben werden.</li>
<li>Zum Pechstein-Urteil: Das OLG hat zunächst die Entscheidung zur grundsätzlichen Klärung an den BGH verwiesen. Dort wird nicht vor Ende 2015 eine Entscheidung erwartet. Das BMI hat eindeutig mitgeteilt, dass Förderung von Verbänden nur möglich ist, wenn die Sportler usw. per Schiedsvereinbarung angebunden sind. Außerdem steht im Entwurf des Anti-Doping-Gesetzes, welches der Bundestag wohl bis März beschließen wird, dass Schiedsvereinbarungen zulässig sind. Da wird dann zwar möglicherweise Verfassungsklage erhoben, aber bis dahin ist die bisherige Rechtslage gültig.</li>
<li>Im Übrigen &#8211; wer das Urteil des LG München genauer liest &#8211; hier geht es vor allem um den Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges für Zivilverfahren (also wenn es ums Geld geht). Pechstein hat ja nicht gegen die ISU geklagt, um vom Doping-Vorwurf freigesprochen zu werden, sondern um entgangenes Geld zu bekommen. Da wird es sicherlich eine Lösung geben (Harting ist ja in der Leichtathletik mit ähnlichen Argumenten, die durchaus berechtigt sind, unterwegs), um den reinen Doping-Vorwurf, um den es in den Schiedsvereinbarungen zunächst einmal geht, von finanziellen Forderungen zu trennen. Wir haben zwar im Speed auch einige Sportler, die vom Sport leben, aber diese müssen sowieso unterschreiben, weil sonst auch eine WM-Teilnahme nicht möglich wäre.</li>
</ul>
<p> </p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Erneuter Hinweis des Fachspartenvorstandes zu den Antidopingerklärungen</title>
		<link>https://www.inlinespeedskaten.info/2011/02/10/erneuter-hinweis-des-fachspartenvorstandes-zu-den-antidopingerklaerungen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[inlinespeedskaten.info]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 10 Feb 2011 11:37:51 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Antidopingerklärungen]]></category>
		<category><![CDATA[Verband (RIVNRW)]]></category>
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					<description><![CDATA[In den letzten Wochen haben bereits viele Sportler die erforderlichen Erklärungen abgegeben, wofür wir uns schon einmal bei allen bedanken möchten. Von einigen Sportlern fehlen aber noch die Erklärungen und es wäre schön, wenn wir sie in der nächsten Zeit bekommen würden. Sie müssen der Geschäftsstelle im Original vorgelegt werden Wir möchten sie dann gesammelt]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>In den letzten Wochen haben bereits viele Sportler die erforderlichen Erklärungen abgegeben, wofür wir uns schon einmal bei allen bedanken möchten.</p>
<p style="text-align: justify;">Von einigen Sportlern fehlen aber noch die Erklärungen und es wäre schön, wenn wir sie in der nächsten Zeit bekommen würden. Sie müssen der Geschäftsstelle im Original vorgelegt werden Wir möchten sie dann gesammelt an den DRIV schicken.</p>
<p><span id="more-2248"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Bitte schickt uns die Erklärungen bis zum</p>
<h2 style="text-align: center;">28.02.1010</h2>
<p style="text-align: justify;">an die bekannte Anschrift.</p>
<p style="text-align: justify;">Ein Start bei Deutschen Meisterschaften (Kassel, Bayreuth, Bielefeld) und Landesmeisterschaften (Paderborn) aus dem Lizenzblock ist ohne Vorliegen der Erklärungen nicht möglich. Sollten Sportler, deren Erklärungen nicht vorliegen,  bei der Landesmeisterschaft in Paderborn aus dem Lizenzblock starten, werden sie in der Wertung der Landesmeisterschaften nicht berücksichtigt</p>
<p style="text-align: justify;">Um Portokosten zu sparen, können die Vereine die Erklärungen auch sammeln und zuschicken</p>
<p class="info32" style="text-align: justify;">weitere Infos im Bereich<a href="index.php?option=com_k2&amp;view=item&amp;layout=item&amp;id=2451&amp;Itemid=548"> RIV-NRW » Antidoping Erklärungen</a></p>
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