Lizensierung 2005


1. Gemäß WKO Strasse Pkt. 5.2 sind folgende Schiedsrichter zu stellen:

– Für Class A Events (laut Ranglistensystem):
2 Schiedsrichter internationales/europäisches Reglement (SIR/SER) und 3 Schiedsrichter
national Strasse (SNS)

– Für Class B Events (laut Ranglistensystem):
2 SNS und 2 Schiedsrichter Landesverband Strasse (SLS)
– Für Class C Events (laut Ranglistensystem):
3 SLS.

Der Landesverband muss also
über mindestens 3 Schiedsrichter Strasse (SLS) verfügen, wenn in seinem
LRV lizenzierte Rennen ausgerichtet werden sollen. Ein Nachweis über
die Ausbildung der Schiedsrichter ist zu erbringen

2. Für die Grundlizenzierung ist der LRV zuständig
Der
DRIV wird nur noch einen Antrag bearbeiten, wenn der LRV vorher
gewissenhaft die Einhaltung der DRIV-Regelwerke geprüft hat und dies in
einem Abnahmebericht
bestätigt. Um die Kommunikation zwischen DRIV
und LRV zu ermöglichen ist hierfür vom LRV ein Verantwortlicher für
Lizenzierung zu benennen.

3. Im Vorfeld einer Veranstaltung liegt die Verantwortung beim Rennleiter
Dieser
stellt die Einhaltung der DRIV-Regelwerke sowie Kommunikation zwischen
dem Veranstalter, dem LRV und dem DRIV sicher. Der LRV hat einen
Landesrennleiter namentlich zu bennen und die Ausbildung nachzuweisen.

4. DRIV-Terminplanung
Für die DRIV-Terminplanung sind dem
DRIV vorab alle Veranstaltungen (bis 1 Woche vor den Ressortsitzungen)
zu melden. Es ist ausreichend, wenn der termin, der Veranstalter, der
Ort und die Art der Veranstaltung gemeldet wird.

Das eigentliche Lizenzierungsverfahren beginnt unmittelbar nach der
Ressortsitzung am 2.10. Aufgrund der in dieser Sitzung beschlossenen
Richtlinien werde ich dann die LRV`s anschreiben und die Formulare
mitsenden.


Soweit der Original Text.
Das heisst also, dass alle Veranstaltungen, für die eine
Lizensierung beantragt werden soll, mir bis zum 28. September vorliegen
müssen. (siehe oben: Termin, Ort Veranstalter, Wettkampfart). Das ist
wichtig für die DRIV-weite Terminplanung. (Es gibt allerdings keine
Gewähr, dass nicht plötzlich auf einen Landestermin doch noch ein
Bundestermin gelegt wird wie gerade Rheine/GBC Finale…) Das
eigentliche Lizensierungsverfahren wird nach den neuen Regeln erfolgen,
die Anfang Oktober beschlossen werden. Es ist aber unabdingbar, bei
Beantragung einer Lizensierung mindestens einen Schiedsrichter
namentlich zu benennen, der als Rennleiter sich dann sein Team zusammen
stellen kann. Für Class B und A Rennen haben wir noch keine Schiris im
Landesverband. Die Veranstalter solcher Rennen müssen sich in den
anderen
Bundesländern umsehen, da kann ich gerne behilflich sein. Die Kosten
für die Wettkampfrichter (außer bei DM) werden vom Veranstalter
übernommen. Dazu soll bei der JHV eine landesweite Gebührenordnung als
Orientierungshilfe erarbeitet werden.

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