Neues zum Thema Wettkampfrichter

Entgegen meiner Ankündigung wurde der Quotierungsantrag auf der SK Sitzung abgelehnt:
Es
wird beantragt, daß alle dem DRIV angeschlossenen Vereine, die
lizenzierte Sportler zu Wettkämpfen entsenden, pro angefangene 50
Lizenzsportler-Teilnahmen an Wettkämpfen des DRIV (sowohl Bahnrennen
als auch Wertungsrennen des DRIV, einschließlich Deutscher
Meisterschaften) je 1 Wettkampfrichtereinsatz im Bereich des DRIV
nachweisen müssen. Alternativ können die Vereine auch eine
Ersatzzahlung von 75.00 Euro je nicht geleistetem
Wettkampfrichtereinsatz entrichten. Die Abrechnung der Ersatzzahlung
erfolgt gegen Ende des Kalenderjahres für das abgelaufenen Kalenderjahr.

Der Antrag wird mit 32 Nein-Stimmen bei 4 Ja-Stimmen abgelehnt. Die Grundidee der Schiedsrichterquotierung für die Vereine findet allerdings Zustimmung. Dr. Barbara Fischer erhält von der SK den Auftrag, diesen Antrag bis zum Frühjahr zu überarbeiten.

Mein
Kommentar: Zudem wird die Verantwortung dazu den Landesverbänden
übertragen, das heisst, es wird auf der Mitgliederversammlung am
22.01.2005 eine Quotierung nach Zahl der lizenzierten Sportler pro
Verein beantragt.

Änderung der WKO bzgl. der Anzahl der eingesetzten Wettkampfrichter:

Für
Class A Events (laut Ranglistensystem): 2 Schiedsrichter
internationales/europäisches Reglement (SIR/SER) und 3 Schiedsrichter
national Strasse (SNS) – für eine Übergangszeit (bis zum Jahr 2008) 3
Schiedsrichter Landesverband Strasse (SLS) –

Mit
Ausnahme der Class A Events hat der Veranstalter selbst für die
entsprechenden Schiedsrichter zu sorgen. Der Oberschiedsrichter ist dem
Lizenzierungsantrag namentlich zu benennen. Die restlichen
Schiedsrichter sind 4 Wochen vor der Veranstaltung dem Fachreferenten
für Schiedsrichter und Wettkampfwesen schriftlich zu benennen. Die
Schiedsrichter sind mindestens nach der Reisekostenabrechnung des DRIV
zu bezahlen. Werden Schiedsrichter von anderen Landesverbänden
entliehen sind die verleihendenLandesverbände nicht an die
Reisekostenabrechnung des DRIV gebunden.

Mein
Kommentar: Diese Regelung zeigt ein gewisses Entgegenkommen. Allerdings
kann unser Landesverband mit den derzeit 3 anerkannten SLS Schiris
keine großen Sprünge machen. Eine weitere Ausbildung ist unumgänglich,
deshalb wurde neben dem 15.01.2005 in Duisburg ein weiterer Termin für
die Theorieschulung ausgeschrieben: 30.01.2005 in Bergisch Gladbach.
Ausserdem wird die Verabschiedung einer Gebührenordnung für
Wettkampfrichter im Bereich des RIV NRW beantragt.

Rennleiter

Der
Rennleiter unterstützt den Oberschiedsrichter im Vorfeld bei der
Durchführung des Wettbewerbes. Er ist Ansprechpartner für den
Veranstalter in allen Fragen bezüglich des Wettbewerbes. Mit Ausnahme
der Class A Events hat der zuständige Landesverband selbst für einen
Rennleiter zu sorgen. Der Rennleiter ist in dem Lizenzierungsantrag
namentlich zu benennen. Der Rennleiter ist mindestens nach der
Reisekostenabrechnung des DRIV zu bezahlen. Werden Rennleiter von
anderen Landesverbänden entliehen sind die verleihenden Landesverbände
nicht an die Reisekostenabrechnung des DRIV gebunden.

Rennleiterausbildung

Die
Rennleiterausbildung wird Ende Januar durchgeführt und wird nicht mit
einer Prüfung beendet. Die Teilnehmer erhalten ein Zertifikat, daß sie
als DRIV zertifizierte Rennleiter ausweist. Prinzipiell können alle
lizenzierten Schiedsrichter mit der Qualifikation Schiedsrichter Straße
auch als Rennleiter fungieren.

Mein
Kommentar: Die Ausschreibung zu der Rennleiterausbildung am 29. und
30.01.2005 in Gera hängt als Attachement an. Ich versuche dennoch, eine
Absprache zu erreichen, dass Rennleiteranwärter auch an den oben
genannten Theorieschulungen für Wettkampfrichter teilnehmen können und
ein entsprechendes Zertifikat erhalten.

freundliche Grüsse und das Beste zum Jahreswechsel

pdf Ausschreibung Rennleiter Ausbildung 03/09/2005,09:53 46.71 Kb

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