In den letzten Monaten haben sich beim RIV-NRW viele Interessenten für eine Übungsleiter und Trainerausbildung im Inline-Skaten gemeldet. Immer wieder mussten wir die Interessenten vertrösten. Denn an oberster Stelle beim DOSB wurden immer wieder Korrekturen der neuen Richtlinien für die Qualifizierungsmaßnahmen vorgenommen. Endlich können wir nun jedoch kurz den aktuellen Stand der Entwicklung in Sachen Ausbildung im Bereich Inlineskating / Speedskating des RIV-NRW (Fachsparte Inline- Fitness u. Speedskating) geben.
Wichtig ist der Hinweis: Mit dem 01.07.2008 hat die die alte
Ausbildungsordnung aus dem Jahr 2005 des DRIV ihre Gültigkeit verloren.
Es sind mit Wirkung zum 01.07.2008 nur noch die neuen Richtlinien zur
Qualifizierung von Instruktoren und Trainern im DRIV gültig.
Das ist auch der Grund, weshalb wir die Ausbildung aus dem 1.
Halbjahr erst jetzt neu ansetzen. Nun endlich können wir sie nach den
neuen Richtlinien durchführen. Es waren einige Abstimmungen zu treffen
und die Lehrgangsinhalte neu zu strukturieren und in die neuen
Ausbildungslehrgänge zu verteilen.
Hier ein paar grundsätzliche Informationen, mit denen Irrtümer oder alte vorhandene Meinungen beseitigen werden können:
Grundsätzlich
werden schon geleistete oder absolvierte Lehrgänge auch in der neuen
Ausbildung anerkannt. Welche das im Einzelnen betrifft kann unter
anderem in der beigefügten PDF-Datei der neuen
Qualifizierungsrichtlinien nach gelesen werden. Wer Fragen dazu hat,
kann sich auch gerne den Ausbildungsreferenten im Vorstand der
Fachsparte Fitness/Speedskaten im RIV-NRW, Torsten David, wenden.
Die Ausbildungslehrgänge des alten Fach-Übungsleiters ‚Inlineskating
Breitensport und Speedskating finden in der neuen Trainer C Ausbildung
Anerkennung. Ebenfalls finden die Basis-Qualifikationslehrgänge BQ 1
und BQ 2 Anerkennung.
Der alten und lang vorhandenen Glauben, dass der Teil-Lehrgang –
ehemals Inlineskating-Instruktor – verlängert werden kann, muss klar
verneint werden. Dies ist nunmehr Bestandteil der Ausbildung in der 1.
Lizenzstufe zum Trainer C Breitensport
und Trainer C Leistungssport. Wer diesen Ausbildungsbestandteil schon
im Lehrgang absolviert hat, kann sich diesen in der weiteren
Ausbildung jedoch anrechnen lassen.
Mit dem 01.07.2008 gibt es auch keine Kombilehrgänge mehr, die
seinerzeit als Inlineskating-Instruktor durchgeführt wurden. Die neuen
Lehrgänge haben 40 LE (Lerneinheiten; früher UE – Unterrichtseinheiten)
mit je 45 Minuten.
Allen Teilnehmern der alten Modul 2 Lehrgänge – (bezeichnet als Instruktor-Inlineskaten) sei nun noch einmal erklärt:
‚Instruktor
Inlineskaten‘ ist eine Bezeichnung eines Teilabschnittes der Ausbildung
zum Trainer C, die mit 40 LE absolviert werden muss. Es gibt für den
Instruktor keine DRIV Lizenz und es ist auch keine abgeschlossene
Ausbildung, sondern nur Teil der Ausbildung in der 1. Lizenzstufe zum
Trainer C / Breitensport Inlineskating oder Trainer C / Leistungssport
Speedskating.
Laut dem beigefügten Ausbildungsdiagramm ist der Aufbau der Trainer
C Ausbildung klar ersichtlich. Der Ausbildungsreferent sowie
Landestrainer Daniel Pütter haben versucht, die
Qualifizierungsstrukturen anhand eines Diagramms zu verdeutlichen und
die Zusammensetzung der Lehrgänge darzustellen. Also: Für alle Inhaber
der ehemaligen Instruktoren-Lehrgänge gibt es keine Verlängerung. Sie
können aber ihre Ausbildung fortsetzen, um den Trainer C zu erwerben.
Diejenigen, die eine Ausbildung zum Übungsleiter Breitensport nach 1996
absolviert haben, bekommen die Anrechnung der mindestens 30 LE auf die
Lehrgänge der Basisqualifikation BQ 1 und BQ 2, die den
sportübergreifenden Teil Basisqualifikation beinhalten. Diejenigen, die
diesen Teil noch nicht haben, können mit den BQ 1 +2 Lehrgängen Ihre
Ausbildung fortsetzen (siehe Diagramm). Die gesamte Ausbildung in der
1. Lizenzstufe umfasst 120 LE zuzüglich einer Erste Hilfe Ausbildung
mit 15 LE (also die Große), die als Teilnahmebestätigung den
Anmeldeformularen beigefügt werden muss oder bei Lehrgangsbeginn
vorzulegen ist.
Die neuen Termine für die Ausbildung lauten wie folgt:
15.-16.11.2008 in Bergneustadt: BQ 1 Basisqualifikation, Beginn Samstag 9.30 Uhr und Ende am Sonntag um 16.00 Uhr ( 20 LE )
22.-23.11.2008 in Bergneustadt: BQ 2 Basisqualifikation, Beginn Samstag 9.30 Uhr und Ende am Sonntag um 16.00 Uhr ( 20 LE )
Da noch erhebliche Nachfragen für die Verlängerung von Lizenzen vorhanden sind, wird folgender Verlängerungslehrgang angeboten:
06.-07.12.2008 – Ort wird noch bekannt gegeben: Verlängerung des
Fach-Übungsleiters Breitensport Inlineskating und des
Fach-Übungsleiters Speedskating sowie des Trainer C Speedskating ( 15
LE ). Dieser Lehrgang kann auch als Fortbildung genutzt werden und
bietet sich auch für Übungsleiter und Trainer an.
Die weiteren Ausbildungslehrgänge finden dann in 2009 statt. Dafür
müssen aber noch die entsprechenden Hallen-Nutzungsverträge geschlossen
werden. Sobald die Termine fixiert sind, werden die Termine und alle
weiteren Informationen auf dieser Website veröffentlicht, aber auch per
Mail an die interessierten RIV-Vereine verschickt.
Sollten Fragen bestehen oder noch weitere Infos benötigt werden,
können sich die Interessenten per Mail oder Telefon an den
Ausbildungsreferenten Torsten David wenden.
Mobil- Nummer Torsten David – 0160-96890500 (Achtung: neue Nummer!!!)
Ausbildungsbeauftragter der Fachsparte
Inline- Fitness u. Speedskating im RIV – NRW
Tel 02261 478 205
Fax 02261 9142 637
Mobil 0160 96 890 500
mail : inlineskating-oberberg@online.de