An alle Teilnehmer der lizensierten Straßenrennen im Rahmen des WSC

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass die Rollengröße laut FIRS-Regeln auf 110 mm begrenzt ist. Bei lizenzierten Inline-Rennen – also auch im WSC – werden die Wettkampfrichter den Durchmesser der verwendeten Rollen überprüfen. Skater, die etwa mit 125er Rollen fahren – wie jetzt beim Bonn-Marathon geschehen – müssen disqualifiziert werden.

Henning Roos (Landesfachwart) & Johannes Gerhards (Referent für Wettkampf- und Schiedsrichterwesen)

Nach oben scrollen